
Sicherheitsunterweisung vorbereiten & durchführen
Wir beraten Sie zu allen Themen, zu denen lt. § 12 ArbSchG unterwiesen werden muss.
- Erstunterweisung (Einstellungsunterweisung)
- Veränderungen im Aufgabenbereich
- Einführung neuer Arbeitsmittel
- Einführung einer neuen Technologie
- sowie Wiederholungsunterweisungen
Wir unterweisen auch Ihre Wunschthemen – sowohl klassisch in Präsenz als auch online.
Auf Wunsch stellen wir Formulare zur rechtssicheren Dokumentation zur Verfügung.