Arbeitssicherheit in Cottbus

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Cottbus

Wir übernehmen Ihre gesetzliche Sifa-Pflicht nach ASiG, als regionaler Partner aus Hoyerswerda, direkt vor Ihrer Tür.

Fachkraft für Arbeitssicherheit Cottbus

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, unabhängig davon ob Sie 3 oder 300 Mitarbeiter beschäftigen. Wer das nicht nachweisen kann, haftet im Schadensfall persönlich.
Für die meisten Betriebe in Cottbus ist es weder wirtschaftlich noch sinnvoll, dafür eigenes Personal einzustellen. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die direkte Lösung: Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht, ohne Personalaufwand, ohne Einarbeitungszeit und mit einem Ansprechpartner, der auf dem aktuellen Stand der Vorschriften ist.

Was wir für Ihren Betrieb übernehmen

Unsere Betreuung richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 und deckt alle gesetzlich geforderten Aufgaben ab.

Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG

Wir analysieren Ihre Arbeitsplätze, erfassen Risiken systematisch und erstellen eine Gefährdungsbeurteilung, die bei einer Kontrolle standhält – und die Sie im Betriebsalltag wirklich nutzen können.

Sicherheitsunterweisung

Wir bereiten Unterweisungen vor, führen sie durch und dokumentieren sie rechtssicher. In Ihrem Betrieb vor Ort oder online, individuell auf Ihre Tätigkeiten zugeschnitten.

Regelmäßige Begehungen

Wir schauen uns Ihre Arbeitsstätten an, benennen Schwachstellen und empfehlen konkrete Maßnahmen – bevor die Berufsgenossenschaft anklopft.

Arbeitsschutzdokumente

Flucht und Rettungspläne, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnisse: wir ermitteln was Ihr Betrieb braucht und erstellen es für Sie.

Unterstützung bei Kontrollen

Kündigt sich die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht an? Wir bereiten Sie vor und begleiten die Begehung als fachlicher Ansprechpartner.

Unternehmen, die uns vertrauen

Wir betreuen Betriebe aus sehr unterschiedlichen Branchen, vom Handwerksbetrieb über Gesundheitseinrichtungen bis hin zu Maschinen und Anlagenbauern sowie öffentlichen Einrichtungen.

Häufige Fragen

Rund um die Pflicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es viele Fragen, die sich Unternehmer in Cottbus und der Lausitz regelmäßig stellen. Die häufigsten beantworten wir hier, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und wie eine externe Sifa-Betreuung in der Praxis funktioniert.

Brauche ich als Arbeitgeber in Cottbus eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber in Deutschland, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Ausgenommen sind nur Soloselbständige ohne Angestellte. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, haftet im Schadensfall persönlich.

Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Zu den typischen Aufgaben gehören die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, die Vorbereitung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen, regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten sowie die Unterstützung bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht. Die Entscheidungen trifft weiterhin der Unternehmer, die Fachkraft berät und dokumentiert.

Was kostet eine externe Sifa für einen Betrieb in Cottbus?

Die Kosten hängen von der Mitarbeiterzahl und der Berufsgenossenschaftsgruppe des Betriebs ab. Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie viele Betreuungsstunden ein Betrieb pro Jahr mindestens benötigt. Ein Beispiel: Ein Betrieb mit 15 Mitarbeitern in Berufsgenossenschaftsgruppe II benötigt 7,5 Stunden Betreuung pro Jahr. Auf Basis eines festen Stundensatzes ergibt sich daraus ein planbarer Jahresbetrag – oft deutlich günstiger als erwartet.
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