Arbeitssicherheit in Cottbus
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Cottbus

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, unabhängig davon ob Sie 3 oder 300 Mitarbeiter beschäftigen. Wer das nicht nachweisen kann, haftet im Schadensfall persönlich.
Für die meisten Betriebe in Cottbus ist es weder wirtschaftlich noch sinnvoll, dafür eigenes Personal einzustellen. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die direkte Lösung: Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht, ohne Personalaufwand, ohne Einarbeitungszeit und mit einem Ansprechpartner, der auf dem aktuellen Stand der Vorschriften ist.
Was wir für Ihren Betrieb übernehmen
Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
Sicherheitsunterweisung
Regelmäßige Begehungen
Arbeitsschutzdokumente
Unterstützung bei Kontrollen
Unternehmen, die uns vertrauen
Häufige Fragen
Rund um die Pflicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es viele Fragen, die sich Unternehmer in Cottbus und der Lausitz regelmäßig stellen. Die häufigsten beantworten wir hier, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und wie eine externe Sifa-Betreuung in der Praxis funktioniert.

