
Gefährdungsbeurteilung entwickeln
Die Gefährdungsbeurteilung ist für den Unternehmer das zentrale Instrument im Arbeitsschutz (§ 5 ArbSchG). Auf der Grundlage der ermittelten Gefährdungen sind in der Gefährdungsbeurteilung die Risiken für die einzelnen Gefährdungen abzuschätzen und zu bewerten sowie im Ergebnis geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ist ein Dokument zu erstellen und fortzuschreiben (§ 6 ArbSchG).