Sicherheitsunterweisung vorbereiten & durchführen

Wir beraten Sie zu allen Themen, zu denen lt. § 12 ArbSchG unterwiesen werden muss.

  • Erstunterweisung (Einstellungsunterweisung)
  • Veränderungen im Aufgabenbereich
  • Einführung neuer Arbeitsmittel
  • Einführung einer neuen Technologie
  • sowie Wiederholungsunterweisungen

Wir unterweisen auch Ihre Wunschthemen – sowohl klassisch in Präsenz als auch online.

Auf Wunsch stellen wir Formulare zur rechtssicheren Dokumentation zur Verfügung.

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