Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Was muss ich tun? Arbeitsschutz als gesetzlich vorgeschriebene Pflicht von Unternehmern und Führungskräften!
Der Arbeitgeber ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet
- die Arbeit menschengerecht zu gestalten
- arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren und
- Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle zu verhüten.
Mit Übernahme von Führungsverantwortung wird i.d.R. auch die Verantwortung für den Arbeitsschutz an Führungskräfte delegiert.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Unternehmer, die entsprechende sicherheitstechnisch Fachkunde zu gewährleisten: durch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – entweder im eigenen Unternehmen oder durch einen externen Dienstleister wie das PSW Competence Center!