Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Was muss ich tun? Arbeitsschutz als gesetzlich vorgeschriebene Pflicht von Unternehmern und Führungskräften!

Der Arbeitgeber ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet

  • die Arbeit menschengerecht zu gestalten
  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren und
  • Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle zu verhüten.

Mit Übernahme von Führungsverantwortung wird i.d.R. auch die Verantwortung für den Arbeitsschutz an Führungskräfte delegiert.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Unternehmer, die entsprechende sicherheitstechnisch Fachkunde zu gewährleisten: durch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – entweder im eigenen Unternehmen oder durch einen externen Dienstleister wie das PSW Competence Center!

Unser Branchenübergreifendes Leistungsangebot

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Leiterprüfung

Gefährdungsbeurteilung entwickeln

Sicherheitsunterweisung vorbereiten & durchführen

Dokumente erstellen, wie Betriebsanweisungen

Hilfestellung bei Kontakten mit Behörden und Unfallversicherungsträgern

Arbeitsschutzmanagement

Flucht- und Rettungsplan

Untersuchung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

Beratung betrieblicher Akteure vor Ort und über unsere Hotline

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