Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz als gesetzlich verankerte Pflicht von Unternehmern und Führungskräften
Das Arbeitsschutz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, die Arbeit menschengerecht zu gestalten, arbeitsbedingt Gesundheitsgefahren zu minimieren und Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen.
So wie sich ein Unternehmer in fiskalischen Angelegenheiten ganz selbstverständlich von seinem Steuerberater beraten lässt, berät die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ihn zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Bestellung einer Sifa ist für alle Unternehmensgrößen (Ausnahme Soloselbständige) sogar gesetzlich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gefordert. Dem Unternehmer steht es frei, eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigen oder einen externen Dienstleister wie das PSW Competence Center zu verpflichten. Die Aufgabe der Sifa ist die Beratung – Entscheidungen treffen und Maßnahmen im Unternehmen umsetzen muss immer der Unternehmer bzw. seine Angestellten.
Wie unterstützt mich die Sifa konkret? – Unsere Leistungen in der Regelbetreuung
Entweder Sie schließen einen Vertrag über die Regelbetreuung mit uns oder Sie buchen Einzelleistungen. Wir haben typische Fragestellungen zusammengetragen, für die Sie eine Sifa konsultieren sollten und welchen Beitrag sie dabei leisten kann.
Wie kann ich meinen Arbeitsschutz angemessen organisieren?
Die Sifa hat einen Überblick, welche Aspekte des Arbeitsschutzes geregelt sein müssen. Die zwei zentralen Fragen lauten hierbei: Haben Sie eine Gefährdungsbeurteilung und wann wurden Ihre Beschäftigten das letzte Mal unterwiesen?
Die Sifa weist Unternehmer und Führungskräfte in die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ein. Daraus ersteht das zentrale Dokument der Gefährdungsbeurteilung – Ausgangspunkt aller weiteren Arbeitsschutzaktivitäten. Wie ist sie aufgebaut? Woher bekomme ich die benötigten Daten? Wie nutze ich die enthaltenen Informationen nachhaltig weiter? Wo finde ich Vorlagen, die mir die Arbeit erleichtern? Die Sifa unterstützt Sie bei der fachlichen korrekten Suche und Bewertung von Risiken, kann passende Maßnahmen vorschlagen und wird auf deren Umsetzung hinwirken.
Die Sifa berät zur Pflichtenübertragung. Welche Pflichten können an Untergebene delegiert werden? Wer ist fachkundig und was ist dabei noch zu beachten?
Die Sifa begeht regelmäßig Arbeitsstätten und stellt fest, inwiefern mit den festgelegten Maßnahmen die gesetzlich geforderte (kontinuierliche) Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erreicht wird.
Wie kann ich fortlaufend geltendes Recht einhalten?
Die Sifa gibt Hinweise bei Änderungen einschlägiger Vorschriften und wie man sie umsetzen kann. Sie berät alle innerbetrieblichen Arbeitsschutzakteure bei sicherheitstechnischen Fragen.
Die Sifa begeht das Unternehmen, um den aktuellen IST-Zustand und Verbesserungspotenziale im Unternehmen aufzuzeigen. Sie sichtet die bestehende Dokumentation und weist auf Lücken/ fehlende Aktualität hin.
Die Sifa berät zu besonderen Dokumenten und arbeitet zu, z.B. zur Betriebsanweisung (Wie wird sie erstellt? Welche Informationen müssen enthalten sein?) oder zur anlasslosen Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG (Bei uns arbeiten keine Frauen, brauche ich diese trotzdem?).
Ich plane die Anschaffung neuer Arbeitsmittel oder möchte bestehende umrüsten.
Die Anschaffung bzw. der Umbau von Maschinen, Betriebsanlagen und Werkzeugen ist häufig mit erheblichen Kosten verbunden. Die Sifa berät bereits im Planungsprozess, welche Folgen für den Arbeitsschutz präferierte Lösungen haben. Sie berät bei der Auswahl von Maßnahmen und achtet auf deren sachgerechte Verknüpfung. So gibt sie beispielsweise Hinweise zu erforderlichen Prüfungen oder der Auswahl geeigneter und nun benötigter persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
Die Berufsgenossenschaft/ Gewerbeaufsicht hat eine Kontrolle angekündigt.
Die Sifa unterstützt Sie bei der Bearbeitung der Korrespondenz und übersetzt die Fachsprache in eine für Ihr Unternehmen verständliche Form. Wir helfen Ihnen bei der Aufbereitung von Unterlagen und können Begehungen vornehmen, um Abweichungen von Vorgaben vor der Kontrolle zu sichten und abzustellen. I.d.R. nimmt die Sifa als fachlicher Ansprechpartner bei der Begehung mit der Berufsgenossenschaft/ Gewerbeaufsicht teil.
Meine Mitarbeiter müssen mit gesundheitsgefährdenden (z.B. krebserregenden, ätzenden) Arbeitsstoffen umgehen!
Chemischen Arbeitsstoffe und Gemische (bekannt als Gefahrstoffe) haben vielfach Eigenschaften, die den Menschen oder die Umwelt gefährden und schädigen können. Sie erkennen Sie leicht an den rot umrahmten Rauten (Kennzeichnung) und die meisten Reinigungsmittel (selbst schon Spülmaschinentabs) sind entsprechend gekennzeichnet. Die Folgen unsachgemäßen Umgangs können von einfachen Haut- und Augenreizungen bis hin zu potenziell tödlichen Erkrankungen (Stichworte Asbest und Karzinogenität (Krebserzeugung)) reichen. Daher ist der Umgang damit streng reglementiert und in Deutschland umfassend in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und zahlreichen zugehörigen Technischen Regeln (TRGS) geregelt.
Die Sifa klärt auf: Benötige ich nun ein Gefahrstoffverzeichnis (§6 Abs. 12 GefStoffV) und für jeden Stoff eine Betriebsanweisung (§14 GefStoffV), mit welcher jährlich mündlich zu unterweisen ist? Liegt bei mir vielleicht doch nur eine geringe Gefährdung (§6 Abs. 12 GefStoffV) vor und ich kann Erleichterungen für mich in Anspruch nehmen? Welche Schutzmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen sind notwendig? Diese und weitere Fragen klären wir gern mit Ihnen und unterstützen Sie parallel bei der Erstellung und Pflege der geforderten Unterlagen.
Wir bauen um oder wollen umziehen. Was muss ich beachten?
Die Sifa berät bereits im Planungsprozess, welche grundlegenden Anforderungen gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu berücksichtigen sind und welche weiteren sicherheitstechnischen Vorgaben sich bei entsprechender technischer Einrichtung und Nutzung (Stichworte Maschinen- und Betriebssicherheit) noch ergeben. Am Ende gibt sie Antwort auf die Frage, ob sich die Räumlichkeiten aus Sicht des Arbeitsschutzes für den geplanten Einsatz als Arbeitsstätte eignen.
Es gibt Arbeitsunfälle bzw. einen hohen Krankenstand.
Die Sifa unterstützt bei der Ursachensuche, wertet Statistiken aus und bereitet Ereignisse entsprechend auf (Einzelfalluntersuchungen, Schwerpunktanalysen). Sie berät den Unternehmer gemeinsam mit dem Betriebsarzt zu den Themen Berufskrankheiten bzw. arbeitsbedingten Ursachen von Erkrankungen. Beide unterstützen – ggf. gemeinsam mit dem Betriebsrat – bei der Suche und Bewertung von Maßnahmen.
Was gilt es bei neuen/ veränderten Arbeitsverfahren und -abläufen zu beachten?
Die Sifa bewertet den Arbeitsablauf (im Idealfall vor dessen Einführung) aus Sicht des Arbeitsschutzes und bringt so ihre Fachkunde in die Planung ein. Sie zeigt mögliche Vor- und Nachteile auf und schlägt Maßnahmen zur Risikoreduktion vor. Im Verbund mit weiteren betrieblichen Partnern entstehen so Gestaltungsvorschläge für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme.