Arbeitssicherheit in Görlitz

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Görlitz

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber im Landkreis Görlitz dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen und mit den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §6 ASiG zu betrauen. Diese Pflicht gilt unabhängig von Betriebsgröße, Branche oder Rechtsform – und sie greift ab dem ersten Mitarbeiter. Sie betrifft den Produktionsbetrieb in Zittau genauso wie den Handwerksbetrieb in Niesky, den Pflegedienst in Weißwasser oder das Dienstleistungsunternehmen in der Kreisstadt Görlitz selbst.

Fachkraft für Arbeitssicherheit Görlitz

Der Landkreis Görlitz ist der östlichste Landkreis Deutschlands und geprägt von einer vielschichtigen Wirtschaftsstruktur: produzierendes Gewerbe, Gesundheit und Soziales, Handwerk, Tourismus und öffentliche Einrichtungen. Jede dieser Branchen hat eigene Gefährdungsbilder und eigene Anforderungen an die sicherheitstechnische Betreuung. Wir kennen diese Unterschiede aus der Praxis.
 

Was Sie von einer Zusammenarbeit erwarten können:

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Fester Ansprechpartner der Ihren Betrieb kennt
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Persönliche Begehungen im Landkreis Görlitz
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Rechtskonforme Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
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ISO-9001-zertifiziert und inhabergeführt seit 2001

Unser Leistungsportfolio für Unternehmen in Görlitz

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir alle Aufgaben nach §6 ASiG, von der Gefährdungsbeurteilung über regelmäßige Begehungen und Sicherheitsunterweisungen bis hin zur Erstellung betrieblicher Dokumente wie Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnissen und Flucht und Rettungsplänen. Wir beraten die Unternehmensleitung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und begleiten Sie bei Kontrollen durch Behörden und Berufsgenossenschaft.

Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG

Wir analysieren Ihre Arbeitsplätze, erfassen Risiken systematisch und erstellen eine Gefährdungsbeurteilung, die bei einer Kontrolle standhält – und die Sie im Betriebsalltag wirklich nutzen können.

Sicherheitsunterweisung

Wir bereiten Unterweisungen vor, führen sie durch und dokumentieren sie rechtssicher. In Ihrem Betrieb vor Ort oder online, individuell auf Ihre Tätigkeiten zugeschnitten.

Regelmäßige Begehungen

Wir schauen uns Ihre Arbeitsstätten an, benennen Schwachstellen und empfehlen konkrete Maßnahmen – bevor die Berufsgenossenschaft anklopft.

Arbeitsschutzdokumente

Flucht und Rettungspläne, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnisse: wir ermitteln was Ihr Betrieb braucht und erstellen es für Sie.

Unterstützung bei Kontrollen

Kündigt sich die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht an? Wir bereiten Sie vor und begleiten die Begehung als fachlicher Ansprechpartner.

Unternehmen, die uns vertrauen

Wir betreuen Betriebe aus sehr unterschiedlichen Branchen, vom Handwerksbetrieb über Gesundheitseinrichtungen bis hin zu Maschinen und Anlagenbauern sowie öffentlichen Einrichtungen.

Häufige Fragen

Viele Unternehmer im Landkreis Görlitz stehen vor denselben Fragen wenn es um den gesetzlichen Arbeitsschutz geht. Wir haben die häufigsten hier zusammengefasst.

Gilt die Sifa-Pflicht auch für kleine Betriebe in Görlitz?

Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für alle Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter – ohne Ausnahme nach Betriebsgröße oder Branche. Für Kleinbetriebe bis zehn Mitarbeitende gibt es das Betreuungsmodell über ein Kompetenzzentrum nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 4 als rechtssichere und kostengünstige Alternative zur klassischen Regelbetreuung.

Kommen Sie auch in Betriebe in Zittau, Niesky oder Weißwasser?

Ja. Wir betreuen Unternehmen im gesamten Landkreis Görlitz – einschließlich Zittau, Niesky, Weißwasser, Löbau und aller weiteren Gemeinden im Kreis. Wir kommen für Begehungen und Unterweisungen direkt zu Ihnen in den Betrieb.

Was kostet eine externe Sifa für einen Betrieb im Raum Görlitz?

Die Kosten richten sich nach Ihrer Mitarbeiterzahl und der Berufsgenossenschaftsgruppe Ihrer Branche. Die DGUV Vorschrift 2 legt den gesetzlichen Mindestbetreuungsumfang in Stunden pro Jahr fest. Daraus ergibt sich auf Basis eines festen Stundensatzes ein planbarer Jahresbetrag. Wir berechnen das für Ihren Betrieb konkret und nennen Ihnen eine genaue Zahl.

Wie schnell kann eine Betreuung beginnen?

Nach dem ersten Gespräch und Vertragsabschluss in der Regel innerhalb weniger Tage. Wenn Sie kurzfristig einen Nachweis für eine laufende Kontrolle benötigen, sprechen Sie uns direkt an.

Unser Betreuungsgebiet im Landkreis Görlitz

Wir betreuen Betriebe im gesamten Landkreis Görlitz persönlich vor Ort. Unser Firmensitz liegt in Hoyerswerda, von dort aus sind wir in der gesamten Oberlausitz schnell erreichbar.

Wir fühlen uns auch für Unternehmen im folgenden Gebiet zuständig:
Görlitz · Zittau · Niesky · Weißwasser · Löbau · Bautzen · Reichenbach · Ebersbach-Neugersdorf · Ostritz · Rothenburg · Bad Muskau · Boxberg

Liegt Ihr Betrieb in einer anderen Gemeinde im Landkreis? Sprechen Sie uns kurz an, wir klären in wenigen Minuten ob Ihr Standort in unser Betreuungsgebiet fällt.
Wir sind auch im Landkreis Bautzen, im Raum Dresden und im Raum Cottbus tätig.

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