Arbeitssicherheit in Bautzen

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Bautzen

Der Landkreis Bautzen gehört zu unserem Kerngebiet. Als inhabergeführtes Arbeitsschutzunternehmen aus Hoyerswerda betreuen wir Betriebe in der gesamten Oberlausitz, mit kurzen Wegen und einem Ansprechpartner, der bleibt.

Fachkraft für Arbeitssicherheit Bautzen

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber im Landkreis Bautzen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen und mit den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §6 ASiG zu betrauen. Diese Pflicht gilt unabhängig von Betriebsgröße, Branche oder Rechtsform  und sie greift ab dem ersten Mitarbeiter. Effektiver Arbeitsschutz ist dabei mehr als das Erfüllen gesetzlicher Mindestanforderungen: Wer Gefährdungen systematisch ermittelt, Maßnahmen umsetzt und seine Beschäftigten schult, schützt nicht nur Gesundheit sondern auch die Betriebskontinuität.

 

Ihr Mehrwert einer Zusammenarbeit:

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Rechtskonforme Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
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Fester Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt
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Kurze Wege: unser Firmensitz in Hoyerswerda liegt direkt an der Kreisgrenze zum Landkreis Bautzen
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ISO-9001-zertifiziert und inhabergeführt

Unser Leistungsportfolio für Unternehmen in Bautzen

Unsere sicherheitstechnische Betreuung richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 und umfasst alle Aufgaben, die das Arbeitssicherheitsgesetz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vorschreibt.

Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG

Wir analysieren Ihre Arbeitsplätze, erfassen Risiken systematisch und erstellen eine Gefährdungsbeurteilung, die bei einer Kontrolle standhält – und die Sie im Betriebsalltag wirklich nutzen können.

Sicherheitsunterweisung

Wir bereiten Unterweisungen vor, führen sie durch und dokumentieren sie rechtssicher. In Ihrem Betrieb vor Ort oder online, individuell auf Ihre Tätigkeiten zugeschnitten.

Regelmäßige Begehungen

Wir schauen uns Ihre Arbeitsstätten an, benennen Schwachstellen und empfehlen konkrete Maßnahmen – bevor die Berufsgenossenschaft anklopft.

Arbeitsschutzdokumente

Flucht und Rettungspläne, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnisse: wir ermitteln was Ihr Betrieb braucht und erstellen es für Sie.

Unterstützung bei Kontrollen

Kündigt sich die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht an? Wir bereiten Sie vor und begleiten die Begehung als fachlicher Ansprechpartner.

Unternehmen, die uns vertrauen

Wir betreuen Betriebe aus sehr unterschiedlichen Branchen, vom Handwerksbetrieb über Gesundheitseinrichtungen bis hin zu Maschinen und Anlagenbauern sowie öffentlichen Einrichtungen.

Häufige Fragen

Viele Unternehmer im Landkreis Bautzen stehen vor denselben Fragen wenn es um den gesetzlichen Arbeitsschutz geht. Wir haben die häufigsten hier zusammengefasst.

Welche Behörde ist im Landkreis Bautzen für den Arbeitsschutz zuständig?

Die staatliche Aufsicht über den Arbeitsschutz liegt in Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen. Sie führt Betriebsbesichtigungen durch und überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes. Parallel dazu ist die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft für die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 verantwortlich. Welche Berufsgenossenschaft für Ihren Betrieb gilt, richtet sich nach Ihrer Branche.

Muss ich als kleiner Betrieb in Bautzen wirklich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für alle Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter – unabhängig von Betriebsgröße, Branche oder Rechtsform. Für Betriebe bis zehn Mitarbeitende gibt es jedoch das Betreuungsmodell über ein Kompetenzzentrum nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 4 als kostengünstige Alternative zur klassischen Regelbetreuung.

Was unterscheidet eine externe von einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine interne Fachkraft ist bei Ihrem Unternehmen angestellt und ausschließlich für Ihren Betrieb tätig. Eine externe Fachkraft wird als Dienstleister beauftragt und betreut mehrere Unternehmen. Beide sind gesetzlich gleichwertig. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe im Landkreis Bautzen ist die externe Lösung wirtschaftlich sinnvoller – weder Ausbildungskosten noch laufende Personalkosten fallen an.

Kommen Sie wirklich in Betriebe im gesamten Landkreis Bautzen?

Ja. Unser Firmensitz ist in Hoyerswerda, direkt an der Kreisgrenze zum Landkreis Bautzen. Wir führen Begehungen, Unterweisungen und Beratungsgespräche direkt bei unseren Kunden vor Ort durch – in Bautzen, Kamenz, Radeberg, Bischofswerda und allen weiteren Orten im Landkreis.

Unser Betreuungsgebiet im Landkreis Bautzen

Wir betreuen Betriebe in der gesamten Kreisfläche persönlich vor Ort – von der Kreisstadt Bautzen über Kamenz, Radeberg, Bischofswerda und Pulsnitz bis nach Ottendorf-Okrilla, Bernsdorf und Großröhrsdorf. Auch Betriebe in kleineren Gemeinden im Landkreis erreichen wir ohne großen Aufwand.

Wir sind auch für benachbarte Standorte im Landkreis Görlitz, im Raum Dresden und im Raum Cottbus tätig. Wenn Sie sich nicht sicher sind ob Ihr Standort in unser Betreuungsgebiet fällt, kontaktieren Sie uns gerne

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