Arbeitssicherheit in Bautzen
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Bautzen

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber im Landkreis Bautzen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen und mit den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §6 ASiG zu betrauen. Diese Pflicht gilt unabhängig von Betriebsgröße, Branche oder Rechtsform und sie greift ab dem ersten Mitarbeiter. Effektiver Arbeitsschutz ist dabei mehr als das Erfüllen gesetzlicher Mindestanforderungen: Wer Gefährdungen systematisch ermittelt, Maßnahmen umsetzt und seine Beschäftigten schult, schützt nicht nur Gesundheit sondern auch die Betriebskontinuität.
Ihr Mehrwert einer Zusammenarbeit:
Unser Leistungsportfolio für Unternehmen in Bautzen
Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
Sicherheitsunterweisung
Regelmäßige Begehungen
Arbeitsschutzdokumente
Unterstützung bei Kontrollen
Unternehmen, die uns vertrauen
Häufige Fragen
Viele Unternehmer im Landkreis Bautzen stehen vor denselben Fragen wenn es um den gesetzlichen Arbeitsschutz geht. Wir haben die häufigsten hier zusammengefasst.
Welche Behörde ist im Landkreis Bautzen für den Arbeitsschutz zuständig?
Muss ich als kleiner Betrieb in Bautzen wirklich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?
Was unterscheidet eine externe von einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Kommen Sie wirklich in Betriebe im gesamten Landkreis Bautzen?
Unser Betreuungsgebiet im Landkreis Bautzen
Wir betreuen Betriebe in der gesamten Kreisfläche persönlich vor Ort – von der Kreisstadt Bautzen über Kamenz, Radeberg, Bischofswerda und Pulsnitz bis nach Ottendorf-Okrilla, Bernsdorf und Großröhrsdorf. Auch Betriebe in kleineren Gemeinden im Landkreis erreichen wir ohne großen Aufwand.
Wir sind auch für benachbarte Standorte im Landkreis Görlitz, im Raum Dresden und im Raum Cottbus tätig. Wenn Sie sich nicht sicher sind ob Ihr Standort in unser Betreuungsgebiet fällt, kontaktieren Sie uns gerne

