Arbeitssicherheit in Dresden
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Dresden
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in vielen Betrieben mehr Pflicht als gelebte Praxis. Das muss nicht so sein. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit helfen wir Dresdner Unternehmen dabei, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen – so, dass der Arbeitsschutz im Betriebsalltag funktioniert und nicht im Aktenschrank verstaubt.

Wer in Dresden einen Betrieb führt und mindestens eine Person beschäftigt, muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Diese Pflicht gilt unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Rechtsform. In der Praxis bedeutet das: Handwerksbetrieb, Arztpraxis, Pflegedienst, Planungsbüro, dabei alle stehen in derselben gesetzlichen Pflicht.
Ihr Mehrwert einer Zusammenarbeit:
Unser Leistungsportfolio für Unternehmen in Dresden
Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
Sicherheitsunterweisung
Regelmäßige Begehungen
Arbeitsschutzdokumente
Unterstützung bei Kontrollen
Unternehmen, die uns vertrauen
Häufige Fragen
Viele Unternehmer in Dresden und dem Großraum Sachsen stehen vor denselben Fragen, wenn es um den gesetzlichen Arbeitsschutz geht.
Wir haben die häufigsten gesammelt und beantworten sie hier.
Welche Behörde kontrolliert den Arbeitsschutz in Dresden?
In Dresden ist die Landesdirektion Sachsen als staatliche Arbeitsschutzbehörde zuständig. Sie führt Betriebsbesichtigungen durch und überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes. Daneben prüft die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Arbeitnehmer. Das Arbeitsscherheitsgesetz gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland ohne Mindestgrenze bei der Beschäftigtenzahl.
Kann ich eine externe Sifa beauftragen statt eine eigene einzustellen?
Ja. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der internen gesetzlich gleichgestellt und für die meisten kleinen und mittleren Betriebe die wirtschaftlich sinnvollere Lösung.
Kommen Sie wirklich nach Dresden?
Wir kommen für Begehungen, Unterweisungen und Beratungen direkt zu Ihnen in den Betrieb. Dresden und der Großraum Sachsen gehören fest zu unserem Betreuungsgebiet.
Unser Betreuungsgebiet im Raum Dresden
Wir betreuen Betriebe im gesamten Großraum Dresden persönlich vor Ort. Unser Firmensitz liegt in Hoyerswerda, von dort aus sind wir im Elbtal und der sächsischen Landeshauptstadt schnell erreichbar.
Wir fühlen uns auch für Unternehmen im folgenden Gebiet zuständig:
Dresden · Radebeul · Meißen · Coswig · Weinböhla · Radeburg · Moritzburg · Heidenau · Pirna · Freital · Kesselsdorf · Wilsdruff
Liegt Ihr Betrieb in einer anderen Gemeinde im Raum Dresden? Sprechen Sie uns gerne kurz an.
Wir sind auch im Landkreis Bautzen, im Landkreis Görlitz und im Raum Cottbus tätig.

